Wenn im Unternehmen interne Untersuchungen notwendig werden, beispielsweise aufgrund eines möglichen Compliance-Verstoßes oder arbeitsrechtlicher Unregelmäßigkeiten, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Rolle des Betriebsrats. Dieser hat eine besondere Stellung: Er ist weder Teil der Geschäftsführung noch ein Organ der Kontrolle im rechtlichen Sinne. Vielmehr vertritt er die Interessen der Belegschaft, schützt deren Rechte und wacht darüber, dass betriebliche Maßnahmen fair und rechtlich sauber umgesetzt werden. Gerade im Zusammenhang mit internen Ermittlungen ist seine Einbindung jedoch sensibel zu gestalten, da verschiedene rechtliche, organisatorische und menschliche Ebenen ineinandergreifen.
Grundsätzlich ist der Betriebsrat nicht automatisch in alle Ermittlungen einzubeziehen. Die konkrete Beteiligung hängt davon ab, welche Maßnahmen im Rahmen der Untersuchung durchgeführt werden. Werden zum Beispiel Interviews geführt, IT-Systeme überprüft oder Arbeitsverhältnisse infrage gestellt, können Mitbestimmungsrechte greifen. In der Praxis bedeutet das: Je mehr die Maßnahme den Alltag, die Arbeitsbedingungen oder den Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten betrifft, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Betriebsrat eingebunden werden muss. Dabei ist jedoch zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Aufklärung eines Sachverhalts und der Einleitung konkreter arbeitsrechtlicher Schritte gegen einzelne Beschäftigte.
Ein besonders sensibles Thema ist die Durchführung von Mitarbeiterbefragungen. Hier ist zu prüfen, ob es sich um eine Maßnahme zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle handelt. In solchen Fällen ist das Mitbestimmungsrecht aus dem Betriebsverfassungsgesetz relevant. Wird dieses übergangen, kann das Interview nicht nur an rechtlicher Wirkung verlieren, sondern auch das Vertrauen zwischen Unternehmensleitung, Betriebsrat und Mitarbeitenden beschädigen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Gremium zu suchen – nicht zuletzt, um unnötige Konflikte zu vermeiden und eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern. Beraten kann zu dem Thema „Interne Ermittlungen BetriebsratInterne Ermittlungen Betriebsrat“ beispielweise eine entsprechend fachlich gut aufgestellte Rechtsanwaltskanzlei.
Vertrauensbildung durch Transparenz und Abgrenzung
Ein zentrales Spannungsfeld bei internen Untersuchungen mit Beteiligung des Betriebsrats ist die Frage nach dem Gleichgewicht zwischen Informationspflicht und Vertraulichkeit. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, den Betriebsrat über geplante Maßnahmen zu informieren, darf aber gleichzeitig keine laufende Ermittlung gefährden oder personenbezogene Daten unzulässig weitergeben. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Verdacht gegen einzelne Mitarbeitende besteht und noch unklar ist, ob sich dieser erhärtet. In solchen Fällen braucht es eine besonders sorgfältige Abwägung, welche Informationen wann und in welchem Umfang weitergegeben werden können.
Der Betriebsrat selbst ist in seiner Funktion zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dennoch ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass er nicht Teil der Ermittlungsführung ist. Seine Aufgabe besteht nicht darin, Sachverhalte selbst aufzuklären oder Urteile zu fällen. Vielmehr soll er sicherstellen, dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben und keine Maßnahmen getroffen werden, die deren Rechte verletzen. In dieser Rolle kann der Betriebsrat durchaus eine deeskalierende Wirkung haben, vor allem wenn Mitarbeitende sich durch den Kontakt zur Unternehmensführung verunsichert fühlen. Eine vertrauensvolle Einbindung des Gremiums kann daher helfen, Ängste abzubauen und eine offene Gesprächskultur zu fördern.
Damit das gelingt, braucht es klare Zuständigkeiten, transparente Kommunikation und einen respektvollen Umgang miteinander. Die Erfahrung zeigt: Je klarer die Grenzen und Verantwortlichkeiten abgesteckt sind, desto reibungsloser verlaufen interne Ermittlungen – auch bei schwierigen Themen. Dabei hilft es, die rechtlichen Grundlagen nicht als Hürde, sondern als Leitplanke zu begreifen. Wer sich an diese hält, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen innerhalb der Organisation.
Mitwirkung mit Augenmaß: Der Betriebsrat als Partner auf Augenhöhe
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsführung und Betriebsrat basiert auf Augenhöhe. Das bedeutet nicht, dass beide Seiten dieselbe Aufgabe verfolgen – aber sie sollten sich gegenseitig in ihrer Rolle ernst nehmen. Gerade bei komplexen Untersuchungen kann der Betriebsrat eine vermittelnde Funktion übernehmen, etwa wenn es darum geht, Gespräche mit Beschäftigten anzubahnen oder Bedenken aus dem Kollegenkreis aufzufangen. Dabei ist es wichtig, dass sich das Gremium nicht vereinnahmen lässt – weder von der Geschäftsführung noch von Einzelinteressen innerhalb der Belegschaft.
Ein realistischer Umgang mit der eigenen Rolle hilft, einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Der Betriebsrat sollte weder zum Verteidiger mutmaßlicher Regelbrecher werden noch zum internen Ermittler. Vielmehr liegt seine Stärke darin, Verfahren kritisch zu begleiten, Fragen zu stellen, Transparenz einzufordern und sicherzustellen, dass Grundrechte gewahrt bleiben. Wer diese Funktion ernst nimmt, leistet einen Beitrag zu einer offenen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur.
Langfristig profitieren alle Seiten von einem sachlichen und respektvollen Umgang mit internen Ermittlungen. Wenn sich der Betriebsrat frühzeitig einbringen kann, rechtliche Unsicherheiten geklärt und formale Fehler vermieden werden, sinkt das Risiko nachgelagerter arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Zudem sendet ein solches Vorgehen ein klares Signal: Das Unternehmen stellt sich Problemen, geht Beschwerden ernsthaft nach – und tut dies im Einklang mit den Rechten der Beschäftigten. So wird aus der rechtlichen Verpflichtung zur Mitbestimmung ein strategischer Vorteil im Umgang mit sensiblen Situationen.