Familie ist das Wichtigste im Leben, leider gerät aber so manche Familie ins Ungleichgewicht. Eltern trennen sich, es geht um das Erziehungsrecht, es geht um Unterhalt, Rentenpunkte und oft geht es auch noch um den Hund. Der Rechtsanwalt für Familienrecht soll es nun richten, natürlich im Sinne seines Mandanten. Ein solcher Fachanwalt für Familienrecht muss sich in Ehe, Familienrecht und Kindschaftsrecht, sowie Erbrecht, Steuerrecht und das für eheliche sowie nicht eheliche Gemeinschaften auskennen. Dieser Anwalt trägt eine große Verantwortung, besonders den Kindern gegenüber. Familienrecht ist alles andere als einfach. Vertraut man der Presse, dann nehmen Scheidungen immer mehr zu. Zudem wissen wir, dass bedauerlicherweise die Kinder in einer Scheidung die Leidtragenden sind. Ein Anwalt muss dann oft die Eltern in ihre Schranken verweisen. Sind die Fronten zu verhärtet, dann bleiben auf dem „Rachefeldzug“ von Mann und Frau die Kinder außen vor.
Wenn diese Eltern nur ein bisschen an die Kinder denken würden, dann wäre eine Einigung nicht weit und die Kosten für den Anwalt würden sich in Grenzen halten. Die Verantwortung, die gerade ein Rechtsanwalt für Familienrecht trägt, ist nicht leicht. Es geht um Menschen die einander mal geliebt haben, leider wird das oft vergessen, hat der Streit vor Gericht erst einmal begonnen. Da sollte der Anwalt sie schon mal an den Spruch erinnern, „Der Klügere gibt nach“.
Was alles gehört nun genau zum Aufgabenbereich eines Familienanwalts. Er kann und darf er beide Parteien beraten und sie auch vor Gericht vertreten. Es ist ein umfangreiches Aufgabengebiet und zudem sehr vielfältig. Es betrifft dann auch Scheidungen und Unterhaltsrecht und Pflichten. Ein guter Anwalt stellt sich auf seine Mandantschaft ein, er kann sich aber als Vermittler versuchen und betätigen. Als sogenannter Mediator. Er betrachtet den ganzen Streit ja als fremde Person aus einer ganz anderen Perspektive heraus und kann so vorbehaltlos sein. Bevor er aber die Zulassung als Anwalt für Familienrecht erhält, muss er einige „Auflagen“ erfüllen. Erfahrung ist wichtig und erfolgreiche Verfahren nachgewiesen werden. Besonders wenn es um rund ums Kind geht, denn die Kleinen können sich ja nicht wehren oder sogar die Entscheidung wo es leben darf, mit treffen. Das geht erst ab einem Alter von 14 Jahren.