Angehende Strafrechtsanwälte müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um als Strafrechtsanwalt tätig zu sein. FAO § 5 sieht daher den Erwerb besonderer Berufserfahrung vor. Die Anwälte müssen im Voraus an mindestens 60 Strafsachen gearbeitet und an 40 Tagen an wichtigen Anhörungen vor einem allgemeinen Richter oder einem Obersten Gericht teilgenommen haben. Dazu müssen Sie einen Fachanwaltslehrgang besuchen, der insgesamt 120 Stunden umfasst und in der Regel mit drei Prüfungen endet.
Um den Titel eines Fachanwalts von der Rechtsanwaltskammer zu erhalten wie zum Beispiel der Strafverteidiger Hamburg, muss ein Rechtsanwalt zudem drei Jahre immatrikuliert sein und in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung als Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Aber noch ein großer Schritt, zuerst gibt es eine juristische Ausbildung, die an der Uni beginnt. Wenn Sie Strafverteidiger werden möchten, müssen Sie zunächst ein Jurastudium absolvieren. Das Studium dauert in der Regel 9 Semester, schließt mit einer renommierten ersten nationalen Prüfung ab, in der die Studierenden 5-7 Klausuren schreiben und hier ist eine gute Vorbereitung sehr wichtig. Die Zahl variiert je von Bundesland zu Bundesland. In der Praxis dreht sich das Prüfungsgebiet jedoch um drei große Rechtsgebiete: Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht.
Hat der Jurastudent diese erste große Hürde überwunden, kann er sich bereits als Rechtsanwaltsanwärter fühlen und auch bezeichnen. In jener Zeit machen sich Halbjuristen in diversen Gerichtssälen einen Namen und sammeln viele praxisorientierte Fähigkeiten. Denn auch vor Gericht können Rechtsanwaltsanwärter bereits als Amtsverteidiger in einer Strafverteidigung eingesetzt werden. Nach dieser Praxisphase folgt der Endspurt zum Volljuristen: die zweite Staats- oder Beurteilerprüfung. Diese Prüfung ist eine reine Staatsprüfung, unterscheidet sich also stark von der ersten Prüfung. Nun prüfen staatliche Justizbehörden erneut die rechtliche und gerichtliche Legitimation des Halbjuristen.
Hat ein qualifizierter Rechtsanwalt nun sein Ziel erreicht, kann er in allen klassischen Rechtsdisziplinen Fuß fassen und im Laufe seiner Karriere den Titel Fachanwalt erlangen, als Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht. Ein Blick auf das Einkommen des Anwalts zeigt, dass er auf dem Markt definitiv besser verdient. Schließlich trägt er auch bei der Bearbeitung von Rechtsfällen eine große Verantwortung. Allerdings sollten Rechtsanwälte hier nicht zu sehr euphorisch werden, denn auch Vergütungsvereinbarungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Vielmehr ist dieser Vertrag eine Art Kostenrahmen, an dem sich Rechtsanwälte orientieren müssen. So kann beispielsweise eine erste Rechtsberatung bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. kosten.